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Bitte beachten Sie die folgende mit der Fachschaft erarbeitete Regelung:
"Zulassungen zu Lehrveranstaltungen sind verbindlich! Das bedeutet, dass unentschuldigtes Fehlen in der ersten Sitzung zum Verlust des Seminarplatzes führen kann. Daher benötigen wir im Falle eines aus zwingendem Grund erforderlichen Fehlens in der ersten Sitzung eine begründete Entschuldigung bis spätestens drei Tage nach der ersten Sitzung, um zeitnah Plätze an interessierte Studierende vergeben zu können, die noch nicht zugelassen sind." |