Vielleicht haben Sie sich das auch schon gefragt: warum neben dem Arbeitsvertrag noch weitere arbeitsrechtliche Regelungen notwendig sind. Und wie hier Tarifauseinandersetzungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einzuordnen sind. Welche Rolle spielt der EuGH, die Europäische Union? Wer gilt als Beschäftigte*r- wer ist Selbständige*r? Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen? Und wer regelt welche Rechte? Exemplarisch soll neben dem Arbeitsvertragsrecht an einzelnen Arbeitnehmerrechten wie Arbeitszeit, Urlaub und Entgelt das Zusammenspiel von tariflichem, nationalem und europäischem Recht erarbeitet werden.
Die Antworten werden im und für das Seminar anhand von Fällen und anhand der einschlägigen Rechtsnormen gemeinsam oder in Einzel- oder Gruppenarbeit (selbst) erarbeitet werden.
Ziel des Seminars ist es, die Funktion von Arbeitsrecht und einige grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte als Teil fairer Arbeitsbedingungen kennenzulernen ebenso wie die verschiedenen Rechtssetzungsebenen und –akteure, ihre jeweiligen sozialstaatlichen Vorgaben bzw. sozialpolitischen Intentionen sowie die jeweiligen Durchsetzungsmittel. Es handelt sich um ein Arbeitsrechtsseminar mit Schwerpunkt Entgelt- und Arbeitsbedingungen, welches im folgenden Semester mit personalwirtschaftlichen Schwerpunkten ergänzt wird. Jedes Seminar kann auch einzeln besucht werden.
Schwerpunktthemen werden sein: Arbeitsvertragsrecht, Teilzeit, Befristung, Antidiskriminierung, tarifliche Entlohnung, Mindestlohngesetz, Arbeitszeit, Urlaub und Freistellungen für Elternzeit und Mutterschutz.
Die Lehrbeauftragte war Leiterin der Abt. Recht im DGB Bundesvorstand |