Voraussetzungen: Einweisung und Anleitung durch das Aufsichtspersonal; bei Maschineneinsatz ist der Maschinenschein zwingend erforderlich.
Belegungshinweise: Keine regelmäßige Teilnahme, aber Anmeldung im LSF unbedingt erforderlich. Dokumentierte Unterweisung gem. BetrStVO ist unabdingbar vor Aufnahme jeglicher Tätigkeit.
Besonderes/Prüfungsleistung: Zusatzangebot für Studierende, außerhalb der Studien-/Prüfungsordnungen. |