MedienübersetzerInnen sind in ihrem Beruf mit einer breiten Spanne an Inhalten und mit vielen AuftraggeberInnen befasst, oft wird der Beruf inSelbstständigkeit ausgeübt. ÜbersetzerInnen genießen selbst Urheberrechtsschutz und bearbeiten aber auch die Werke anderer AutorInnen. Das Urheberrecht gilt als Grundlage ihres Einkommens und prägt ihre Verträge. Zur Erschließung weiterer Einnahmequellen und zu ihrer Interessenvertretung können ÜbersetzerInnen zum Beispiel Verwertungsgesellschaften und Verbänden beitreten.
Das Seminar vermittelt folglich eine praxisorientierte Einführung in das geltende Urheberrecht und in das Urhebervertragsrecht. Dabei wird es um die rechtliche Einordnung von Übersetzungen gehen und um die Besonderheiten, die im Urheberrecht für den Film- bzw. für den audiovisuellen Bereich gelten. Wir besprechen geläufige Vertragsformen, das Modell der Künstlersozialversicherung, eine Auswahl an Verbänden und Verwertungsgesellschaften sowie grundlegende Steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Das Seminar schließt mit einer politischen Diskussion um die Bewertung kreativer Leistungen im Wirtschaftskreislauf, um Reformen des Urheberrechts und um alternative Gestaltungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit dem digitalen Wandel ab.
Do, 15.04.: Einführung von 11.45 - 12:00 Uhr, Fr, 21.05.: 12 - 18 Uhr, Fr, 11.06.: 12 - 19 Uhr.
Bitte vor dem 21.05.20 lesen:
Gehring, R.: Einführung ins Urheberrecht. Eine kurze Geschichte., in: Djordjevic, Valie et al. (Hrsg.) (2008): Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen.Bundeszentrale für politische Bildung, S.239-251. Download unter www.bpb.de/system/files/pdf/0GKFWO.pdf
Scheinanforderungen
Bitte lesen Sie zum 21.05.20 den oben genannten Text von Gehring, R. (2008) Übernahme einer Präsentation am 21.05. oder 11.06.20. Die Präsentationsthemen werden am Einführungstermin im April vorgestellt. Wir bilden Präsentations- bzw. Arbeitsgruppen von je 4-5 Personen.
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