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Wenn Jugendliche und Heranwachsende Straftaten begehen, können sie von Jugendstrafgerichten neben anderen Maßnahmen, die der Erziehung zu einem straftatenfreien Leben dienen sollen, auch zu Jugendstrafe verurteilt werden. Ist diese sttrengste Form der geschlossenen Unterbringung erzieherisch sinnvoll? Wie müsste sie ausgestaltet werden, um nicht als reine Repression, sondern als Erziehungsmittel angesehen und erfahren zu werden und zu wirken? Wird die Realität im Jugendstrafvollzug dem gerecht?
Am Freitag, den 15.11.2019 findet im Rahmen der Veranstaltung eine Exkursion zur Jugendanstalt Stadt Hameln (Jugendstrafvollzug) statt. Die Exkursion startet in Hameln um 10:30.
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