Die Vorlesung gibt eine Einführung in die Grundlagen des Gesundheits- und Pflegerechts. Behandelt werden das Leistungssystem der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V (Wer hat Anspruch auf welche Leistungen? Von wem werden sie wie erbracht? Wer legt das fest?) sowie die wichtigsten Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in SGB XI und des Pflegerechts im weiteren Sinne. Dabei werden auch aktuelle gesellschaftliche und (rechts-)politische Entwicklungen angesprochen und diskutiert. Zudem werden die wichtigsten (Neu-)Regelungen im Recht der rehabilitativen Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX) behandelt.
Die Studierenden sollen Handlungskompetenzen erwerben, um Rechtsfragen im Zusammenhang mit Gesundheit, Pflege und Rehabilitation besser zu verstehen und eigenständig einschätzen zu können.
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