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Gegenstand der Lehrveranstaltung ist die Vermittlung der wichtigsten Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts. Neben dem Koalitionsrecht, dem Tarifrecht sowie dem Arbeitskampfrecht liegen diese in den Regelungen zur Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen auf Betriebs- und Unternehmensebene. Erörtert werden auch die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten zur Umgehung tarifvertraglicher und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen (Umstrukturierung, Outsourcing auf eigens dafür gegründete Unternehmen etc.) Ausgewählte Fallbeispiele aus der Praxis sollen hierbei das Verständnis für die praktische Relevanz der bisweilen sehr abstrakt wirkenden Rechtsmaterie erleichtern.
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