Praktikumseinweisung und Belehrungsveranstaltung zum Praxisblock 2025 in den Masterstudiengängen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.).
Die verpflichtende Praktikumseinweisung und die Ausgabe der Unterlagen (nach Ziffer 5.1 des Runderlasses des MK vom 01.08.2014) dient zur Vorbereitung auf das schulische Langzeitpraktikum (Praxisblock). In der Veranstaltung werden Sie über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit, über § 35 des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie dem Ablauf im Krankheitsfall belehrt und zeichnen die zugehörigen Unterlagen gegen. Sie erhalten ferner die schriftliche Aufforderung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). |