Lerninhalte |
Die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention können in drei Gruppen gegliedert werden – das Recht auf Förderung und Entwicklung (provision), das Recht auf Schutz (protection) und das Recht auf Beteiligung (participation). Dabei gilt der Grundsatz der Unteilbarkeit dieser Rechte, die als gleichwertig anzuerkennen sind und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Im Seminar wird sich beispielhaft und diversitätssensibel verschiedenen Bereichen der Kinderrechte angenähert und nach den Pflichten gefragt, die sich daraus für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ergeben. |