Literatur |
Däubler, Wolfgang Arbeitsrecht, Ratgeber für Beruf - Praxis – Studium, 13. überarbeitete Auflage 2020
Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Basiskommentar mit Wahlordnung. Inkl. Beilage mit Erläuterungen zu § 129 BetrVG. 21., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2020 (Mai 2020)
Deinert/Heuschmidt/Zwanziger, Arbeitsrecht Handbuch für die Praxis, 10., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2019 (Juni 2019),
Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 18. Aufl. |
Lerninhalte |
Vielleicht haben Sie sich das auch schon gefragt: warum neben dem Arbeitsvertrag noch weitere arbeitsrechtliche Regelungen wie der gesetzliche Mindestlohn notwendig sind. Und wie hierbei Tarifauseinandersetzungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einzuordnen sind. Welche Rolle spielt der EuGH, die Europäische? Wer gilt als Beschäftigte*r- wer ist Selbständige*r? Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen? Und wer regelt welche Rechte? Exemplarisch soll neben dem Arbeitsvertragsrecht an einzelnen Arbeitnehmerrechten wie Arbeitszeit, Urlaub und Entgelt das Zusammenspiel von tariflichem, nationalem und europäischem Recht erarbeitet werden.
Die Antworten werden im und für das Seminar anhand von Fällen und anhand der einschlägigen Rechtsnormen gemeinsam oder in Einzel- oder Gruppenarbeit (selbst) erarbeitet werden.
Ziel des Seminars ist es, die Funktion von Arbeitsrecht und einige grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte als Teil fairer Arbeitsbedingungen kennenzulernen ebenso wie die verschiedenen Rechtssetzungsebenen und –akteure, ihre jeweiligen sozialstaatlichen Vorgaben bzw. sozialpolitischen Intentionen sowie die jeweiligen Durchsetzungsmittel. Es handelt sich um ein Arbeitsrechtsseminar mit Schwerpunkt Entgelt- und Arbeitsbedingungen, welches im folgenden Semester mit personalwirtschaftlichen Schwerpunkten ergänzt wird. Jedes Seminar kann auch einzeln besucht werden.
Schwerpunktthemen werden sein: Einstellung, Fragerecht, Arbeitsvertragsrecht, Teilzeit, Antidiskriminierung, tarifliche Entlohnung, Mindestlohngesetz, Arbeitszeit, Urlaub und Freistellungen für Elternzeit und Mutterschutz. |