Rechts- und sozialpolitische Debatten werden –wie auch die Auseinandersetzungen über andere politische Fragen- tendenziell einseitiger. Die eigenen Standpunkte werden für selbstverständlich und darum nicht mehr begründungsbedürftig gehalten, die Argumente werden dämonisiert statt inhaltlich analysiert zu werden. Dieses Seminar ist eine Reaktion auf diese Entwicklung.
Nach einer kurzen theoretischen Einführung in die Philosophie des freiheitlichen Diskurses und in die Argumentationslehre wird anhand einiger konkreter Kontroversen der Dialog geübt. Die Studierenden sollen Argumente entwickeln, die ihrer eigenen Überzeugung widersprechen, und zu diesen Argumenten sollten sie wieder Gegenargumente vorbringen. Es kann beispielsweise an folgenden Themen gedacht werden: die Drogenpolitik; die Rechte von Personen mit von den geltenden Normen abweichender sexueller Identität; der rechtliche Schutz nichtehelicher Lebensgemeinschaften; das bedingungslose Grundeinkommen. Für das Erreichen der Ziele des Seminars kommt es auf die konkreten Diskussionsfragen aber nicht an, und ich möchte diese konkreten Fragen in Gespräch mit den Studierenden festlegen.
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