Hinweise zu Studien- und Prüfungsleistungen werden in der 1. Veranstaltung bekannt gegeben.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der WiWiD-Homepage (www.uni-hildesheim.de/wiwid) unter Lehre.
Bei Rücktritt von einer Prüfung oder bei Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit ist laut den aktuell gültigen Prüfungsordnungen unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Wir erkennen ärztliche Atteste an, die innerhalb von drei Werktagen eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt unter Angabe der versäumten Prüfung auf dem Postweg an: Universität Hildesheim, Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik, Sekretariat, Samelsonplatz 1, 31141 Hildesheim.
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