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Das Sozialrecht dient der Förderung sozialer Gerechtigkeit und der Gewährleistung sozialer Sicherheit. Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse über das materielle Sozialrecht, seine Zielsetzungen und Aufgaben sowie ausgewählte Bereiche sozialer Leistungen. Nach einer kurzen Wiederholung bzw. Einführung in das Sozialverwaltungsverfahren werden zentrale Regelungen der sozialen Sicherung in den Bereichen Arbeit, Rente, Gesundheit und Pflege behandelt. Darüber hinaus werden soziale Unterstützungs- und Fördersysteme mit besonderem Fokus auf Familie und Existenzsicherung thematisiert. |