Für die Anmeldung zur Prüfung sind die im POS hinterlegten verbindlichen An- und Abmeldefristen zwingend einzuhalten. An- und Abmeldungen außerhalb der angegebenen Fristen sind nicht möglich.
Bei technischen Problemen melden Sie sich unbedingt per Email und innerhalb der POS-Fristen bei den betreffenden PrüferInnen.
Bei Rücktritt von einer Prüfung oder bei Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit ist laut den aktuell gültigen Prüfungsordnungen unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Klausurtermin über die Academic Cloud hochgeladen werden. Nutzen Sie dafür bitte diesen Link: https://sync.academiccloud.de/index.php/s/SaDXADGhdELDFTD. Der Dateiname ist dabei wie folgt zu beschriften: Matrikelnummer_Name_Klausur. Außerdem soll die Datei, neben ihrem Attest noch ein Deckblatt enthalten, auf dem ebenfalls Name, Matrikelnummer und Studiengang vermerkt sind.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfungsverwaltung bzw. der Bearbeitung des Prüfungsrücktritts. Die eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung bzw. nach Eintragung der Noten gelöscht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung WE-Did.
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