Das Sprachlernprojekt an der Universität Hildesheim bietet Studierenden eine Qualifikation für den Sprachunterricht „Deutsch als Zweitsprache“ sowie fachliche Kompetenzen im Umgang mit Diversität. In einem wöchtentlichen Seminar werden die fachlichen Grundlagen vermittelt und im praktischen Teil Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund unterrichtet. An zwei Hildesheimer Schulen (Grundschule Nord und Walter-Gropius Berufsschule) führen wir im Rahmen des Projekts von Montag bis Donnerstag im Anschluss an den Regelunterricht ein ergänzendes Sprachlernangebot durch. Mit dem Projekt erhalten geflüchtete Kinder und Jugendliche Unterstützung beim Spracherwerb und bei der Integration in Schule, Alltag und Arbeitswelt.
Das Seminar findet montags, von 10.00-11.30 Uhr in Präsenz statt. D.h. Sie müssen montags von 10-11.30h am Seminar teilnehmen können.
An den Unterrichtsassistenzen kann flexibel über eine Online-Anmeldung an einzelnen Wochentagen teilgenommen werden. Die Unterrichtsassistenzen finden von Montag bis Donnerstag (12.45-14.30 Uhr und 13.10-15.15 Uhr) statt. Für die Teilnahme an den Unterrichtsassistenzen müssen sie sich für den jeweiligen Tag den Zeitblock 12-16h freihalten.
Wichtig: Das Projekt startet mit dem Wintersemester am 08. April 2024, die Teilnahme mit der Unterrichtspraxis in den Schulen erfolgt über das Semester hinaus bis Dezember 2024.
Im Rahmen des Projekts können Sie für Ihren jeweiligen Studiengang Leistungspunkte erwerben. Das Projekt umfasst das wöchentliche Seminar sowie die Praxis in den Schulen (bei einem Workload von 4 CP sind dies 18 Termine Unterrichtsassistenz).
Alle Informationen zu dem Erwerb von Leistungspunkten für die jeweiligen Studiengänge und den Inhalten des Projekts finden Sie unter: https://www.uni-hildesheim.de/fluechtlinge/sprachlernprojekt/
Mit dem Projekt erhalten Sie ein Zertifikat (ab 4 CP), das zum Unterricht in Sprachlernklassen in Niedersachsen berechtigt.
Wichtig: Für die Teilnahme am Projekt benötigen Sie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das kostenlos beantragt werden kann. Bei Studiererenden aus dem Lehramt kann das Führungszeugnis der Praxisphasen verwendet werden. Des Weiteren wird der Nachweis einer Masernimpfung benötigt.
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