Das Hilfeplanverfahren ist der Kern der fachlichen Steuerung in den Erziehungshilfen und zentraler Gelingensfaktor der Leistungserbringung. Dem voraus geht ein Problemverständnis unter Berücksichtigung von Partizipation der Adressat_innen und umfasst eine Methodenvielfalt in der Beratung und Hilfeplanung durch das Jugendamt unter Berücksichtigung des KJSG. |