Das Seminar behandelt folgende Themenfelder:
1. Der Vertrag. Nach einer kurzen Einführung in die Funktionsweise der Rechtsordnung im Allgemeinen und in das Wesen des Vertrags werden einige Beispielverträge aus dem Kulturbereich sowie die Grundzüge der (gerichtlichen) Durchsetzung vertraglicher Rechte erläutert.
2. Das Urheberrecht. Die Grundzüge des Urheberrechts als des - neben dem Eigentum - in der kulturellen Praxis wohl wichtigsten absolut geltenden Rechts werden vorgestellt. Im Anschluss wird näher auf einzelne Aspekte des Urheberrechts im Rechtsverkehr (Lizenzen), der urheberrechtlichen Schranken (was darf jeder?) und des Rechtsschutzes im Urheberrecht eingegangen. Schließlich folgt ein kurzer Ausblick in andere immaterielle Schutzrechte (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Marken und Geschmacksmuster).
3. Das öffentliche Recht: Eine kurze Einführung in einige für den kulturellen Betrieb praxisrelevante Teilgebiete des öffentlichen Rechts, insbesondere zu den (steuerrechtlichen) Themen Gemeinnützigkeit und Sponsoring sowie öffentliche Projektförderungen und Vergabe von Aufträgen.
4. Arbeitsrecht und Künstlersozialversicherungsrecht: Ein einführender Überblick über rechtliche Beschränkungen und Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeits- und Freelancer-Verträgen und eine Einführung in die Funktionsweise der Künstlersozialversicherung.
|