Lerninhalte |
Die Kooperationsbeziehungen der Jugendhilfe im Zusammenhang mit Straftaten oder Vergehen von Jugendlichen stehen im Mittelpunkt des Seminars. Bei den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bedarf es der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren (Einzelpersonen wie Jugendliche, Partner*in, peers, Familien,…) sowie Institutionen (Polizei, Justiz, Schule, Jobcenter,…). Dabei ist sie mit verschiedenen Herausforderungen und Vorurteilen behaftet, sowie durch unterschiedlichste professionelle Haltungen und differenzierten Gesetzesgrundlagen geprägt. Diese Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) im Zusammenhang mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird im Seminar an unterschiedlichen (Zeit-)Punkten der Strafverfolgung, des möglichen Verfahrens und der verhängten Maßnahmen sowie die auftauchenden Spannungsfelder diskutiert. Es können folgende Fragen diskutiert werden: was ist Gewalt und wo kommt sie her? Was wirkt mehr: Strafe oder Erziehung in Form von Unterstützung? Wieso braucht es besondere Gesetze für Jugendliche? (Wie) Kann die Jugend(gerichts)hilfe im Verfahren Jugendliche unterstützen? Wann ist bspw. ein begleiteter Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll? Wie kann ein straffreies Leben begleitet werden?
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