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Das Sozialrecht soll ein menschenwürdiges Dasein, Teilhabe und die Entfaltung der Persönlichkeit sichern sowie junge Menschen und Familien fördern. Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das Sozialrecht, seine Ziele und Aufgaben sowie in einzelne Sozialleistungsbereiche. Schwerpunkte sind das soziale Vorsorgesystem (insb. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) und soziale Hilfe- und Fördersysteme (Bürgergeld, Sozialhilfe und andere Förderungen). Wir befassen uns außerdem mit dem Rechtsschutz im Sozialrecht und besuchen, wenn möglich, eine Sozialgerichtsverhandlung. Begleitend zur Vorlesung finden (verpflichtende) Tutorien statt, in denen Fälle in Kleingruppen bearbeitet werden. Die Vorlesung wird mit einer benoteten Klausur (Modulleistung) abgeschlossen.
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