Beschreibung
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Die verschiedenen Formen der Kinder- und Jugendarbeit – Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendfreizeiten, internationale Jugendarbeit – wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) formuliert sind, gehen im Kern von dem Ansatz aus, dass sie Bildungsgelegenheiten für Jugendliche schaffen und ihnen Räume zur Verfügung stellen, in denen sie ihre Interessen, Anliegen und Bedürfnisse ausdrücken und formulieren können. Damit sind die Normalitätskonstruktionen der Jugendlichen – verstanden als sozial gerahmte Wahrnehmungen, Einschätzungen und Handlungsweisen – immer der pädagogische Ausgangspunkt der Kinder- und Jugendarbeit. Auch Schutzkonzepte in diesem Feld stehen deshalb vor der Herausforderung, bei den Jugendlichen und ihren Normalitätskonstruktionen anzusetzen. Dies gilt sowohl für das Thema Sexualität als auch für das Thema Gewalt im Jugendalter. Gleichzeitig finden sich in den bisherigen Schutzkonzepten in diesem Feld bisher nur wenig konkrete Ansatzpunkte, wie sie an diese Normalitätskonstruktionen von Sexualität und Gewalt im Alltag der Jugendlichen anknüpfen.
Schutzkonzepte sind Teil eines Organisationsentwicklungsprozesses mit dem Ziel Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexueller Gewalt in der jeweiligen Organisation zu ermöglichen und im je spezifischen sozialen Zusammenhang zu verorten. Dabei sollen sie die höchstpersönlichen Rechte der Kinder und Jugendlichen schützen und in diesem Zusammenhang die sexuelle Selbstbestimmung stärken. In den aktuellen Forschungen und Entwicklungen zu Schutzkonzepten (vgl. dazu Schröer/Wolff 2016) ist jedoch ebenfalls häufig ungeklärt, wie und in welchem Umfang Konzepte zu Sexualität und Sexualpädagogik Eingang finden. Gerade in der Kinder- und Jugendarbeit mit ihren offenen pädagogischen Zugängen erscheint diese Klärung aber von besonderer Bedeutung, da Jugendliche hier ihre alltäglichen Themen und Herausforderungen auch im Kontext von Sexualität „mitbringen“.
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