Das Seminar findet gemeinsam mit Dr. Marc Ruhlandt, Institut für angewandte Erziehungswissenschaften, statt.
Im Lichte der Behindertenrechtskonvention werden inklusionspädagogische Überlegungen auch mit Menschenrechtsfragen verknüpft. In diesem Zusammenhang werden im Seminar (erziehungs-)wissenschaftliche und rechtliche Konzeptionen von Inklusion behandelt. Dabei werden wir uns, neben anderen Differenzkategorien, besonders mit der Kategorie ‚Behinderung‘ auseinandersetzen. Es wird der Frage nachgegangen, was ‚menschenrechtsbasierte‘ Bildung ist und welche (interprofessionellen) Bedeutungen sie für die schulische und außerschulische pädagogische Praxis hat bzw. haben kann.
Überdies sollen die folgenden Fragen beantwortet werden: Inwiefern lassen sich pädagogische Ansätze und Praktiken unter Bezug auf Grund- und Menschenrechte begründen? Welche theoretischen Ansätze werden vertreten und wie können sie praktisch wirksam werden? Welche Rolle spielt dabei die Menschenrechtsbildung, etwa wenn es um Demokratie als Lebensform geht?
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