Lerninhalte |
An der Universität Hildesheim gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote um chancengleiche Studienbedingungen zu ermöglichen. Um Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (bspw. Sinnes- oder Bewegungsbeeinträchtigungen, chronischer oder psychischer Erkrankung, Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie, Autismusoder anderen längerfristigen Erkrankungen) ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Studieren zu ermöglichen, besteht unter anderem ein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Im ersten Teil der Veranstaltung spricht Petra Sandhagen über Wissenswertes zum Nachteilsausgleich und erklärt dessen formalen Ablauf. Weiterhin berichten Kristina Schmidt und Marc Ruhlandt von ZINK über die Gestaltung der Universität Hildesheim als inklusionssensible Organisation. Im zweiten Teil der Veranstaltung haben Sie an runden Tischen die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen zu stellen, aber auch Ihre Erfahrungen zu teilen. Diese sind unverzichtbar für die Weiterentwicklung chancengleicher und barrierefreier Studienbedingungen an der Uni Hildesheim. Geplante Inhalte
- Vorstellung möglicher Ansprechpersonen sowie der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an der Uni Hildesheim
- Informationen zum Antrag und Anspruch auf Nachteilsausgleich
- Runde Tische: Erfahrungsaustausch und individuelle Anliegen
Warum sollte ich an der Veranstaltung teilnehmen?
- Sie lernen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an der Uni Hildesheim kennen.
- Sie erfahren, wie Sie vom Nachteilsausgleich Gebrauch machen können und welche Formalitäten notwendig sind.
- Der Rahmen der Veranstaltung bietet den Raum, individuelle Fragen und Anliegen zu beantworten und zu besprechen.
Dozierende: Dr. rer. nat. Petra Sandhagen (Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit), Kristina Schmidt und Dr. Marc Ruhlandt, Plattform Zukunft INKlusion (ZINK), Isabelle C. M. Lohrengel (Allgemeiner Studierendenausschuss - Referat Inklusion) |