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Zwischen Selbstbestimmung und Paternalismus: Zwangsbehandlung in Klinik und Psychiatrie - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Blockveranstaltung/Kompaktseminar
Veranstaltungsnummer 1515 Kurztext
Semester SoSe 2019 SWS
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen 30
Rhythmus Studienjahr / Zielgruppe
Credits Anmeldung Anmeldepflicht , Vergabe: Automatisch(50%_FachSem./50%_Losen) (?)
Hyperlink   Evaluation Noch nicht entschieden
Sprache deutsch
Anmeldefristen Anmeldung (Einzelvergabe) 12.03.2019 - 03.04.2019 23:59:59

Anmeldepflicht
Anmeldung zweite Runde (Einzelvergabe) 04.04.2019 16:00:00 - 05.04.2019 12:00:00

Anmeldepflicht
Abmeldung bis Ende 2. Woche 04.04.2019 16:00:00 - 22.04.2019

Anmeldepflicht
Termine Gruppe: 1-Gruppe iCalendar Export
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum (mögliche Änderungen beachten!) Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export
Fr. 14:00 bis 20:00 c.t. Einzeltermin am 26.04.2019 Altbau Bühler-Campus - BC.L.0.67 (Seminarraum) Raumplan         30
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export
Fr. 14:00 bis 20:00 c.t. Einzeltermin am 28.06.2019 Altbau Bühler-Campus - BC.L.0.67 (Seminarraum) Raumplan         30
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export
Sa. 09:00 bis 18:00 c.t. Einzeltermin am 29.06.2019 Altbau Bühler-Campus - BC.L.0.67 (Seminarraum) Raumplan         30
Gruppe 1-Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester ECTS Kontingent
Bachelor B.A. Sozial-/Organisatpäd
LSF - Module
Modulkürzel Modultitel
BSOP-M132 Modul 13, TM: Vertiefungsgebiet freier Wahl
BSOP-M83 Modul 8: Studium Generale (3 LP)
Zuordnung zu Einrichtungen
Inst. für Sozial- und Organisationspädagogik
Inhalt
Bemerkung

Für den Scheinerwerb erforderlich ist die Übernahme eines Referats sowie die Teilnahme an allen drei Veranstaltungsterminen.

 

Lerninhalte

Die medizinische Behandlung gegen den Willen des Betroffenen ist im deutschen Recht mit gutem Grund grundsätzlich untersagt: Die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Schutz der Persönlichkeit, internationales Recht sowie verschiedene ethische Grundsätze verbieten es, Menschen gegen ihren Willen zu behandeln, auch wenn die Behandlung aus medizinischer Sicht vielleicht geboten erscheint. Allerdings bestehen Ausnahmen von diesem Prinzip, nämlich wenn die Einsichts- oder Willensbildungsfähigkeit des*der Betroffenen eingeschränkt sind. Dies wird beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder bei Kindern angenommen. Das Recht hat hierfür eine Reihe von Sonderregelungen geschaffen, die festlegen sollen, unter welchen Voraussetzung eine Zwangsbehandlung solcher Patient*innen zulässig ist. Über Sinne und Unsinn dieser Regelungen sowie allgemein die Grenzziehung zwischen Autonomie und Paternalismus lässt sich trefflich streiten. Insbesondere diese ethischen wie verfassungsrechtlich schwierigen Entscheidungen sollen Gegenstand der Veranstaltung sein.
In der Veranstaltung sollen schrittweise die einschlägigen Normen des Verfassungsrechts und des einfachen Rechts vorgestellt und reflektiert werden. Anhand von Referaten, Fallbeispielen, Gruppenarbeit und Diskussion werden die Grenzen der Zwangsbehandlung abgesteckt und beleuchtet.

 

Zielgruppe

BA SOP


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2019 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
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