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Beraten, erziehen, strafen oder therapieren – Sozialpädagogik zwischen Medizin. Psychiatrie und Recht - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar
Veranstaltungsnummer 1521 Kurztext
Semester SoSe 2020 SWS
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen 45
Rhythmus Studienjahr / Zielgruppe
Credits Anmeldung Anmeldepflicht , Vergabe: Automatisch(50%_FachSem./50%_Losen) (?)
Hyperlink   Evaluation Ja - freie Gestaltung
Sprache deutsch
Anmeldefristen Anmeldung (Einzelvergabe) 10.03.2020 - 08.04.2020 23:59:59

Anmeldepflicht
Abmeldung bis Ende 2. Woche 09.04.2020 16:00:00 - 02.05.2020

Anmeldepflicht
Anmeldung zweite Runde II (Einzelvergabe) 09.04.2020 16:00:00 - 22.04.2020 12:00:00

Anmeldepflicht
Termine Gruppe: 1-Gruppe iCalendar Export
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum (mögliche Änderungen beachten!) Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export
Mo. 12:00 bis 14:00 c.t. wöchentlich von 20.04.2020  Neubau Bühler-Campus - BC.LN.0.03 (Seminarraum) Raumplan    

Erste Chat-Konferenz findet am 27.04.2020 statt. Siehe dazu Studienbrief Nr. 1.

 
Gruppe 1-Gruppe:


Zugeordnete Person
Kontaktperson (durchführend) Zuständigkeit
Müller, Hermann, Dr. verantwortlich und durchführend
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester ECTS Kontingent
Bachelor B.A. Erziehungswissenscha 10
Bachelor B.A. Sozial-/Organisatpäd

Hinweis: Das Kontigent bezeichnet bei einer automatischen Vergabe die max. Anzahl an Plätzen, die Studierende aus diesem Studiengang in dieser Veranstaltung (pro Gruppe) bekommen können.

LSF - Module
Modulkürzel Modultitel
BSOP-Mo11 Modul 11: Sozial- und Organisationspädagogik III - Organisation, Institution und Gesellschaft
BERZ-M14 Modul 14: Sozial- und Organisationspädagogik
Zuordnung zu Einrichtungen
Inst. für Sozial- und Organisationspädagogik
Inhalt
Lerninhalte

Zwischen den klassischen Professionen Medizin und Rechtsprechung einerseits und der Sozialpädagogik andererseits gibt es viele Schnittstellen. Der Kinderschutz greift in Rechte der Eltern ein, unter Umständen entscheiden hierzu Gerichte. In den Jobcentern können Sanktionen gegen Empfänger von ALG II verhängt werden . Klienten der Hilfen zur Erziehung sind öfters auch Patienten der Kinderund Jugendpsychiatrie. Fegert und Schrapper sprechen von eine Beziehung „zwischen Konkurrenz und Kooperation. In der Hospizarbeit und der Palliativmedizin bzw. Palliativpflege sind Sozialpädagogen, Palliativmediziner, Palliativschwestern/Palliativpfleger und geschulte Ehrenamtliche tätig. Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanke dominieren.  Das Verhältnis zwischen den drei Professionen soll in dem Seminar behandelt werden.
Eine Literaturliste wird ins Learnweb gestellt


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
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