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Antidiskriminierungsrecht - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar
Veranstaltungsnummer 1550 Kurztext
Semester WiSe 2020/21 SWS
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen 30
Rhythmus Studienjahr / Zielgruppe
Credits Anmeldung Anmeldepflicht , Vergabe: Automatisch(50%_FachSem./50%_Losen) (?)
Hyperlink   Evaluation Ja - freie Gestaltung
Sprache deutsch
Anmeldefristen Anmeldung (Einzelvergabe) 08.09.2020 - 22.10.2020 23:59:59

Anmeldepflicht
Abmeldung bis Ende 2. Woche 24.10.2020 - 06.11.2020 23:59:59

Anmeldepflicht
Anmeldung 2. Runde (Einzelvergabe) 26.10.2020 - 30.10.2020 12:00:00

Anmeldepflicht
Termine Gruppe: 1-Gruppe iCalendar Export
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum (mögliche Änderungen beachten!) Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export
Mo. 14:00 bis 16:00 c.t. wöchentlich Externes Gebäude - Online-Lehre (ggf. folgt Raumangabe für Ausnahme Präsenzlehre) Raumplan Scheiwe      
Gruppe 1-Gruppe:


Zugeordnete Person
Kontaktperson (durchführend) Zuständigkeit
Scheiwe, Kirsten, Professorin Dr. verantwortlich und durchführend
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester ECTS Kontingent
Bachelor B.A. Sozial-/Organisatpäd
LSF - Module
Modulkürzel Modultitel
BSOP-M132 Modul 13, TM: Vertiefungsgebiet freier Wahl
Zuordnung zu Einrichtungen
Inst. für Sozial- und Organisationspädagogik
Inhalt
Literatur

Handbuch rechtlicher Diskriminierungsschutz https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Handbuch/HandbuchRechtlicherDiskriminierungsschutz_node.html

Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Frankfurt a.M.

Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekanntgegeben

Bemerkung

Verpflichtender Teil des Seminars ist die Teilnahme an der Ringvorlesung ‚Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung für rassismuskritisches Handeln in Organisationen‘

Lerninhalte

Das Grundgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Abstammung, Rasse, Sprache,  Herkunft, religiöser Anschauungen und die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung  (Art. 3 Abs. 3 GG). Bekanntlich kommen derartige Benachteiligungen in der Praxis häufig vor. Durch Antidiskriminierungsrecht und anderen institutionalisierten Verfahren (z.B. Beauftragte und Stellen, Verbandsklagerecht, Berichtspflichten, Zielvereinbarungen) sollen Diskriminierungen sanktioniert und bekämpft werden. Erarbeitet werden die rechtlichen Definitionen, ihre Probleme, ihre Umsetzung und Sanktionsmöglichkeiten; Chancen und Grenzen werden kritisch bewertet. Ein Schwerpunkt ist die Frage, wie Rassismus rechtlich definiert wird und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Rassismus bestehen. 


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2020/21 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
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