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Im November 2011 wurde bekannt, dass Mitglieder Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" über zehn Jahre (scheinbar) unentdeckt im Untergrund leben und mindestens 10 Menschen ermorden konnte - neun davon hatten einen Migrationshintergrund. Seit Frühjahr 2012 befassen sich mehrere Untersuchungsausschüsse mit den Umständen und Hintergründen dieser Taten sowie den sozialen und politischen Ursachen. Bereits jetzt ist klar, dass sich der Radikalisierungsprozess der mutmaßlichen Täter_innen hin zum Rechtsterrorismus in einem sozialen Klima, das durch eine starke Verbreitung rechtsextremer Einstellungen in der Bevölkerung gekennzeichnet ist, vollziehen konnte: Rechtsextreme Einstellungsmuster finden sich nicht nur in prekarisierten Bevölkerungsgruppen, sondern auch in der sogenannten Mittelschicht (Decker u. a., die Mitte in der Krise: Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland, 2010).- Scheuch und Klingemann (1967) beschrieben Rechtsextremismus als eine "normale" Pathologie von freiheitlichen Industriegesellschaften". Wie aber gehen diese mit Rechtsextremismus um und welche Folgen hat dies für ihre Verfassungs- und Rechtsordnung? In der Veranstaltung werden aktuelle staatliche Maßnahmen gegen rechtsextreme Bestrebungen mit Blick auf rechtsstaatliche Grenzen und Grauzonen erörtert. Sie bewegen sich notwendig in einem Spannungsverhältnis zwischen grundrechtschützendem Anspruch und grundrechtsbeschränkender Wirkung von staatlicher Seite praktizierter "wehrhafter Demokratie". Daher sollen nicht nur die bezweckten Wikrungen analysiert werden, sondern auch die Rückwirkungen solcher Maßnahmen auf die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" (fdGO) des Grundgesetzes. |