Die Vorlesung wird aufgrund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen als Online-Veranstaltung durchgeführt. Die Lehrinhalte werden als Podcasts/Skripten zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen folgen zu Semesterbeginn.
Die Vorlesung bietet eine vertiefte Einführung in die rechtlichen Fragen des Bildungswesens. Behandelt werden neben den menschen- und verfassungsrechtlichen Grundlagen (Schulpflicht, Recht auf Bildung, Erziehungsrecht und staatlicher Bildungsauftrag) das Recht der frühkindlichen Bildung (Krippe, Kindergarten), das Recht der allgemeinbildenden Schule (Schulgesetze), das Privat- und Berufsschulrecht sowie Fragen der sozialpädagogischen Arbeit in der Schule (zB im Ganztag).
Ein Schwerpunkt wird neben der Auseinandersetzung mit übergreifenden Fragen (z.B. Neutralitätsgebot fürPädagog*innen, religiöse Bezüge in der Schule, Inklusion, Schulorganisation) auf die praktische Anwendung des Wissens anhand konkreter Fälle gelegt. Die Teilnehmenden erhalten eine Grundqualifikation, mit den einschlägigen Rechtstexten umzugehen und diese auf konkrete Fragestellungen im Bereich der Bildung- und Erziehung anzuwenden.
Begleitend zur Vorlesung werden zwei Tutorien durch studentische Tutor*innen angeboten, in denen konkrete Fälle aus dem Bildungsrecht bearbeitet werden. |