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Seit vor einigen Jahren eine ganze Reihe von sog. Datenschutzskandalen das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Arbeitnehmerdatenschutz geschärft haben, erfährt das Thema in Wissenschaft und Praxis eine nie da gewesene Beachtung. Das Rechtsgebiet ist gleich in mehrfacher Hinwicht interessant. So spielen alle im Arbeitsrecht denkbaren Rechtsquellen vom arbewitsrechtlichen Direktionsrecht über den Arbeitsvertrag, die Kollektivverträge (Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag) und das einfache Recht bis hin zum Verfassungs- und Europarecht eine Rolle. Es stellen sich praktisch interessante Fragen wie: Darf der Arbeitgeber meine e-mails lesen? Darf sich der Arbeitgeber bei Facebook über potentielle Mitarbeiter in einem Bewerbungsverfahren informieren? Können überall Videokameras zur Überwachung der Arbeitnehmer aufgestellt werden? Inhaltlich geht es fast immer um das Spannungsverhältnis zwischen moderner Unternehmens-Compliance und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Schließlich haben sich sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber der Materie angenommen. So liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigendatenschutzes auf nationaler Ebene vor und der Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung auf europäischer Ebene adressiert ebenfalls Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzrechts. |