Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat im Jahr 2019 die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ erweitert und als Grundsatz 6 neu aufgenommen, dass es zu guter Stiftungspraxis gehört, sich als Stiftung um Beiträge zu nachhaltiger Entwicklung und zum Errei-chen der SDGs entsprechend der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung der UN zu bemühen.
Im Seminar soll zunächst ein Überblick über das Stiftungswesen mit Schwerpunkt Deutschland erarbeitet werden einschließlich rechtli-cher und finanzieller Rahmenbedingungen. Sodann soll auf Aspekte des Stiftungsmanagements eingegangen werden, die für Beiträge zu den SDGs relevant sein könnten. Im dritten Teil sollen die SDGs beackert werden. Im Anschluss geht es darum, unterschiedliche Möglichkeiten zu beleuchten, wie Stiftungen dem genannten Grundsatz 6 (besser) gerecht werden könnten. |