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Gegenstand der Lehrveranstaltung ist die Geschichte der wichtigsten Normen, die die Beziehungen zwischen Staaten regeln sollen.
Normen sind Sätze, die die Freiheit des Entscheidens über Handlungen einzuschränken in der Lage sind. Ist die Befolgung dieser Sätze geboten und Zuwiderhandlung gegen diese Gebote mit Strafsanktionen bedroht, haben die die Gebote enthaltenden Sätze Rechtscharakter. Rechtssätze aller Art bedürfen der Legitimität, um erzwingbar zu sein; sie müssen mithin aus höheren Rechtssätzen ableitbar sein. Rechtssätze, die weltweite oder weltweit wirkende Handlungen über Grenzen von Staaten hinweg erzwingen sollen, müssten folglich aus allgemeinen höheren, per se überall in der Welt als legitim angenommenen Rechtssätzen abgeleitet sein. Doch einen global wirksamen Mechanismus zur Ableitung höchster Rechtssätze gibt es nicht. Aus der Schwierigkeit der mangelnden Ableitbarkeit von Rechtssätzen für weltweites oder weltweit wirkendes interaktives Handeln folgt das Problem der mangelnden Legitimität und, daraus wiederum folgend, das weitere Problem der mangelnden Erzwingbarkeit höchster Rechtssätze für weltweites oder weltweit wirkendes Handeln. Die auf diese Probleme antwortende skeptische theoretische Schlussfolgerung, zwischen Staaten herrsche nur Gewalt, stößt gleichwohl auf den empirischen Gegenbefund, dass die meisten weltweiten oder weltweit wirkenden interaktiven Handlungen über die Grenzen von Staaten als Haupttyp rechtlich verdichteter Räume hinweg, beispielsweise das Abschließen und Einhalten zwischenstaatlicher Verträge oder die Gewährung von Hospitalität und Hilfe, auf der Grundlage von Rechtssätzen stattfinden, ohne dass global wirksamen legitimen Erzwingungsmechanismen bestehen.
Die Lehrveranstaltung soll die unterschiedlichen Theorien und praktischen Verfahrensweisen vorstellen, mit denen von der Antike bis heute in Europa und anderen Teilen der Welt die Möglichkeit der Anerkennung und Anwendung von Normen des überstaatlichen Rechts erörtert, gefordert und bestritten wurde. Dabei stehen die Normen des Kriegs iund des Friedens im Vordergrund. |